Fachpersonen

Bei einer Schwangerschaft besteht gemäss Bundesgesetz SR 857.5 von 1981 Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung durch eine Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung. Dies unabhängig von Alter und Entscheidung, die Schwangerschaft fortzusetzen oder nicht. In jedem Kanton gibt es kantonal anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen.

Weitere Informationen unter Sexuelle Gesundheit Schweiz.

Als weitere Grundlage dient die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau. Die Beratungsstelle ist politisch und konfessionell neutral und die Beratungen orientieren sich am parteilichen Ansatz. Alle Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht, vernetzen die Klientinnen jedoch mit deren Einverständnis und bei Bedarf gerne mit anderen Fachpersonen.

 

Unser Beratungsangebot:

Schwangerschaftskonfliktberatungen
  • Entscheidungsberatung bei unerwünschter Schwangerschaft
  • Medizinische und rechtliche Auskunft
  • Psychosoziale Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Leitfaden Schwangerschaftsabbruch im Kanton Thurgau

 

Schwangerschaft und Mutterschaft

Auskunft bei rechtlichen Fragen und psychosoziale Beratung und Begleitung.

Familienplanung
  • Information und Beratung über die verschiedenen Methoden der Schwangerschaftsverhütung in Ergänzung zur medizinischen Beratung.
  • Beratung und Vernetzung bei ungewollter Kinderlosigkeit.
Pränataldiagnostik

Auf dem Hintergrund des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen am Menschen, unterstützen wir unsere Klientinnen in der ethischen Entscheidungsfindung für oder gegen einen Untersuch.
Weitere Informationen: Artikel Bundesgesetz.

Sexualität

Beratungen bei sexuellen Problemen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.